Der Kirchhamer

Arbeiterkammerwahl 2019


„Jetzt Wahlrecht sichern!“

Vom 19. März bis 1. April 2019 finden in Oberösterreich Arbeiterkammerwahlen statt. Dabei haben mehr als 100.000 eigentlich der Arbeiterkammer zugehörige Mitglieder kein automatisches Wahlrecht. Das gilt für Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer in Karenz, Präsenz-/Zivildiener und Arbeitslose. Sie müssen ihr Wahlrecht bis spätestens 27. Jänner 2019 aktiv beantragen. Die Spitzenkandidatin des „Team ÖAAB-FCG“ Cornelia Pöttinger motiviert die Betroffenen dazu: „Man sollte jetzt sein Wahlrecht sichern um bei der AK-Wahl mitbestimmen zu können!“

Wahlrecht online beantragen!
Alle Betroffenen werden in den nächsten Tagen durch ein offizielles Schreiben der Arbeiterkammer informiert, dem auch ein Antragsformular beiliegt. Der Antrag kann postalisch mit dem Formular, persönlich in jeder AK-Bezirksstelle oder per E-Mail an das AK-Wahlbüro (akwahlbuero@akooe.at) gestellt werden. Darüber hinaus gibt es eine Online-Möglichkeit im Rahmen des AK-Wahlservice: https://webservices.ak-ooe.at/akwahl/

„Die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer kämpft schon seit Jahren dafür, dass diese Gruppen auch automatisch wahlberechtigt sind“, so Cornelia Pöttinger. „Leider wird das von der Mehrheitsfraktion aus parteipolitischen Überlegungen abgelehnt.“

Das genannte AK-Wahlservice im Internet bietet allen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu überprüfen, ob sie bei der AK-Wahl im März wahlberechtigt sind und erhalten liefert eine Auskunft, ob man Brief- oder Betriebswähler ist. Betriebswähler erfahren ab Mitte Februar unter anderem die genauen Wahlzeiten im Betrieb und können einen Wahlkartenantrag stellen.